LEVNÖ News
Ausgabe Februar 2024
Liebe Eltern!
Im Jänner haben wir gute Neuigkeiten aus dem Bildungsministerium bekommen: BMBWF: Schulischer Schwimmunterricht muss für Eltern kostenlos seinSchwimmen steht im Lehrplan der Volksschulen und der Mittelschulen bzw. AHS Unterstufe. Aus der Schulgeldfreiheit folgt daher dass der Unterricht der Kinder in Bewegung und Sport kostenlos sein muss. Die Kosten für den Eintritt ins Bad UND für den Transport dorthin müssen daher vom Schulerhalter getragen werden, dies stellt das BMBWF klar. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in Oberösterreich, sie gilt somit für ganz Österreich für alle Kinder im Pflichtschulalter. Natürlich dürfen die Kosten auch nicht auf die Elternvereine oder die Klassenkassen abgewälzt werden.
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