 | | Liebe Eltern!
Am Sonntag waren Gemeinderatswahlen, die Gemeindepolitiker:innen können jetzt tief durchatmen, sich vom Wahlkampf erholen und sie bereiten die Gemeinderatsarbeit für die kommenden fünf Jahre vor. In der ersten Sitzung entscheiden die neuen Gemeinderät:innen über die Ausschüsse. Der LEVNö tritt dafür ein, dass in jenem Ausschuss, der für Schulen zuständig ist, möglichst viele Eltern von Schulkindern sitzen und auch die Elternvereine mit beratender Stimme zugezogen werden. Darüber entscheidet der/die Vorsitzende. Die Schulleitungen sind jedenfalls mit beratender Stimme vertreten. Als Elternvereinsvorstand können Sie diese Gelegenheit nützen um ihr Wissen und die Anliegen der Eltern einzubringen. Für alle Kinder und Jugendlichen im letzten Jahr einer Schule ist das Semesterzeugnis besonders wichtig.
Wir wünschen alles Gute für die Anmeldung in der neuen Schule! Als Landeselternverband setzen wir uns weiter dafür ein, dass es genug Plätze an den weiterführenden Schulen gibt, dort wo sie gebraucht werden.
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Mit freundlichen Grüßen von Ihrem Landeselternverband (LEVNÖ) DI Stefan Szirucsek LEVNÖ Vorsitzender
Mag. Paul Haschka LEVNÖ Stv. Vorsitzender Bereichssprecher mittlere und höhere Schulen
Dr. Christine Friedrich-Stiglmayr LEVNÖ Stv. Vorsitzende Bereichssprecherin Pflichtschulen |
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Hier ausgewählte Informationen und Angebote, die unser Büro erreichen: - Hinschauen statt Wegschauen – Gemeinsam gegen Gewalt und Aggression für eine sichere Schule
- Lebensmittelhygiene und Allergenverordnung bei (Faschings)Veranstaltungen
- Was die neue Kleinunternehmerregelung für Vereine bedeutet
- „NÖ Schwimm Kids“: Kinder-Schwimmoffensive im SPORTLAND Niederösterreich
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Three Coins Finanzbildung fürs Leben
- Was sich 2025 ändert
- Ferienbetreuung – AK-Kids DIGI WEEKS in Horn, Amstetten und St. Pölten
- AK Kids Veranstaltungshinweise: von Berufsorientierung bis zur Eislaufdisco
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| Hinschauen statt Wegschauen – Gemeinsam gegen Gewalt und Aggression für eine sichere Schule Ressortschwerpunkt im Schuljahr 2024/25
Im Schuljahr 2024/25 legt das BMBWF einen besonderen Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kinderschutz, Gewalt- und Mobbingprävention sowie gemeinsam mit der Polizei durchgeführte Maßnahmen der Normverdeutlichung, mit denen auf die steigende Zahl an Gewaltfällen von Kindern und Jugendlichen reagiert wird, stellen wichtige Eckpfeiler einer sicheren Schule dar. Folgende Maßnahmen und Angebote des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden dabei unterstützen: Kinderschutzkonzepte an allen Schulen Alle Schulen müssen im Schuljahr 2024/25 erstmals ein Kinderschutzkonzept erstellen. Ziel ist es, alle am Schulleben beteiligten Personen – allen voran Kinder und Jugendliche – besser vor körperlicher und psychischer Gewalt zu schützen. Ein Kinderschutzteam entwickelt unter Mitarbeit der Schulpartner schulspezifische Maßnahmen. Gefahren und Risiken für das Wohl von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen werden dadurch reduziert.
Informationen zum Kinderschutzkonzept finden Sie hier: Kinderschutz und Schule (schulpsychologie.at)
Extremismusprävention Das kostenlose Workshop-Angebot „Extremismusprävention macht Schule II“ wurde vom BMBWF mit dem Schuljahr 2024/25 um weitere drei Jahre verlängert. Schülerinnen und Schüler sollen für das Thema Extremismus sensibilisiert und ihre Resilienz gegenüber Radikalisierung gestärkt werden. Dafür stehen 235 unterschiedliche Angebote von 77 Anbieterinnen und Anbietern zur Verfügung. In den Workshops beschäftigen sich Schülerinnen und Schüler unter anderem mit den Themen Demokratie, Menschenrechte, Radikalisierung, Konfliktlösung, Gewaltprävention und Antisemitismus. Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Polizei Die Kooperation zwischen der Polizei und den Schulen wird flächendeckend verstärkt. Das Bundesministerium für Inneres hat in den letzten Jahren österreichweit Sicherheitskoordinatorinnen und Sicherheitskoordinatoren bei den Bezirkspolizeikommanden bzw. Stadtpolizeikommanden eingerichtet. Zusätzlich gibt es auf allen Polizeiinspektionen Sicherheitsbeauftragte, die als direkte Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für sicherheitsrelevante Themen zur Verfügung stehen. Der Schulleitung wird empfohlen, die Sicherheitsbeauftragte bzw. den Sicherheitsbeauftragten in ihrem Wirkungsbereich jedenfalls zu kontaktieren, bei Suspendierungen bzw. strafrechtlich oder verwaltungsstrafrechtlich relevantem Verhalten von Schülerinnen und Schülern. Ein gemeinsames Vorgehen von Schule und Polizei gewährleistet, dass Normverdeutlichungsgespräche von Seiten der Polizei zeitnah umgesetzt werden, um den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen.
Fort- und Weiterbildung: Schwerpunkt „Gewalt- und Mobbingprävention“ Die Pädagogischen Hochschulen bieten im Auftrag des BMBWF eine Fort- und Weiterbildungsoffensive hinsichtlich Gewalt- und Mobbingprävention für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 an. Schulleitungen und Lehrpersonen können aus einer Vielzahl an Lehrveranstaltungen wählen, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen zur Prävention von Mobbing und Gewalt zu vertiefen.
Video-Wettbewerb „Hinschauen statt Wegschauen“ Mit dem Video-Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler fördert das BMBWF die kreative Auseinandersetzung mit dem Thema Schulklima. Unter dem Motto „Hinschauen statt Wegschauen“ setzen wir uns gegen Mobbing und Gewalt ein – für ein gutes Schulklima! Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit, ihre Sichtweisen zu veranschaulichen und Vorschläge für ein besseres Miteinander zu formulieren. Informationen zum Video-Wettbewerb finden Sie hier: Videowettbewerb „Hinschauen statt Wegschauen – Gemeinsam gegen Gewalt und Aggression“
Beratungsstellen und Notfallnummern Quelle:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/hinschauen.html
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| Lebensmittelhygiene und Allergenverordnung bei (Faschings)Veranstaltungen von Konrad Tiefenbacher und Günther Haslauer
Grundsätzlich sind unsere Lebensmittelhygienestandards überall im selben Maß gültig. Mindestens eine Person des ausschenkenden Vereins muss eine Schulung „Lebensmittelhygiene bei Veranstaltungen“ erfolgreich absolviert haben und alle anderen Helferinnen und Helfer entsprechend einschulen und informieren.
Hinsichtlich Lebensmittelhygiene ist vor allem auf die Sauberkeit von Personal und den Verkaufsständen und, insbesondere bei Veranstaltungen im Freien, darauf zu achten, dass keine Lebensmittel direkt am Boden, auf der Wiese, der Straße oder dem Gehsteig gelagert werden.
Ausnahmeregelungen gibt es bei der Allergeninformationsverordnung, also der Pflicht zur Angabe der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.
Das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen (z.B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder Schulfesten) sind von der Verordnung ausgenommen.
Für Feuerwehrfeste und Feste von gemeinnützigen Vereinen gilt, dass jene Lebensmittel, die von Privatpersonen zu Hause hergestellt und vor Ort verkauft werden (verstanden werden darunter v.a. Mehlspeisen und Aufstriche) von der Ausnahme umfasst sind.
Das heißt der klassische Faschingskrapfen fällt in diese Ausnahmeregelung hinein, auch Aufstrichbrote, die beim Faschingsumzug angeboten werden. Achtung: die Gluten im Brot oder Gebäck, evtl. auch Sesam, sind zu kennzeichnen. Ein darüberhinausgehendes Angebot (Bratwürstel, Leberkäse, Gulasch etc.) fällt nicht in die Ausnahmeregelung und muss, wie sonst auch, gekennzeichnet werden.
Bei allen Getränken, die in einem Gebinde (Flasche, Dose, Tetrapack etc.) verkauft werden, entfällt die Kennzeichnung, da diese auf dem Gebinde ersichtlich ist. Anders bei der Ausschank in Gläsern oder Bechern: in diesem Fall sind die Allergene anzuführen (Gluten bei Bier und Biermischgetränken, Sulfite bei Wein (auch bei Glühwein und Weinmischgetränken), beim Glühmost oder Punsch müssen die verwendeten Zutaten bezüglich vorhandener weiterer Allergene geprüft werden.
Sollte eine solche Ausnahme bestehen, empfehlen wir einen gut leserlichen Hinweis bei Ausschank, Buffets etc. mit folgendem Text anzubringen:
„Allergenkennzeichnung entfällt aufgrund der Ausnahmeregelung für gemeinnützige Vereine“ Sollte zusätzlich Brot und Gebäck angeboten werden, empfehlen wir den Zusatztext:
„Brot und Gebäck enthalten Gluten und Sesam“. Bei der Ausschank von Bier und Wein empfehlen wir folgenden Zusatztext:
„Unsere Weine und Weinmischgetränke enthalten Sulfite, unsere Biere und Biermischgetränke enthalten Gluten“.
Quelle https://freiwilligencenter.at/
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| Was die neue Kleinunternehmerregelung für Vereine bedeutet
Mit 1. Jänner 2025 trat eine umfassende Änderung der bestehenden Kleinunternehmerregelung, die durch eine Umsatzgrenze definiert ist, in Kraft - einheitlich für die gesamt Europäische Union. Gemeinnützige Vereine können ab 1.1.2025 bis zu rd. 13.000 Euro mehr Umsatz pro Jahr machen als bisher, ohne Umsatzsteuerpflichtig zu werden.
In die Kleinunternehmerumsatzgrenze sind alle Lieferungen und Dienstleistungen einzurechnen, die der Verein gegen Entgelt ausführt und die nicht im Rahmen eines unentbehrlichen oder entbehrlichen Hilfsbetriebs erbracht werden.
Mit der Überschreitung und der damit einhergehenden Umsatzsteuerpflicht wird auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug erwirkt.
Man kann weiterhin auf die Kleinunternehmer-Steuerbefreiung verzichten, um Vorsteuerabzugsfähig zu bleiben.
Die Änderungen im Detail: Im Jahr 2024 betrug die Umsatzgrenze, bis zu jener keine Umsatzsteuer zu entrichten war, 35.000 Euro netto bzw. 42.000 Euro brutto pro Jahr. 2025 wird diese Umsatzsteuergrenze auf 55.000 Euro erhöht. Das heißt, Vereine können einen höheren Umsatz erwirtschaften bevor sie umsatzsteuerpflichtig werden. Zu beachten ist dabei auch, dass zahlreiche Umsätze steuerbefreit bleiben, darunter Veranstaltungsumsätze von Volksbildungsvereinen, Umsätze von gemeinnützigen Sportvereinen, Umsätze von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen aus dem Betrieb von Theatern, Musik- und Gesangsaufführungen, Museen, botanischen oder zoologischen Gärten oder Naturparks. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Neugestaltung der Toleranzgrenze. Neu ist, dass bei Überschreitung die Umsatzsteuer nicht wie bisher rückwirkend für den kompletten Jahresumsatz fällig wird, sondern nur für die Höhe der Überschreitung. Dafür wurde die Toleranzgrenze von 15 auf 10 Prozent gesenkt. Das heißt bis 60.500 Euro Umsatz wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zur Kleinunternehmensgrenze von 55.000 Euro eingehoben und nicht auf den kompletten Jahresumsatz.
Die Änderungen zusammengefasst: Regelung ALT: Kleinunternehmergrenze: 35.000 Euro (netto) bis 42.000 Euro (brutto) Toleranzgrenze (15%): 5.250 Euro bis 6.300 Euro Gesamt: 40.250 Euro (netto) bis 48.300 Euro (brutto)
Neu ab 1.1.2025: Kleinunternehmergrenze: 55.000 Euro (brutto) Toleranzgrenze (10%): 5.500 Euro (brutto) Gesamt: 60.500 Euro (brutto)
https://freiwilligencenter.at/
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„NÖ Schwimm Kids“: Kinder-Schwimmoffensive im SPORTLAND Niederösterreich setzt erfolgreichen Kurs 2025 fort Im März 2024 wurde im SPORTLAND Niederösterreich die erste landesweite Kinder-Schwimmoffensive eingeläutet, um der steigenden Zahl an Nichtschwimmern in ganz Österreich entgegenzuwirken und die Schwimmkompetenz der jungen Generationen nachhaltig zu fördern. Seither ist einiges passiert: Insgesamt 135 kostenlose und qualitativ hochwertige Schwimmkurse wurden im Jahr 2024 in 23 verschiedenen Bädern Niederösterreichs erfolgreich ausgetragen und haben rund 1.000 Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren ihre ersten Erfahrungen im Wasser ermöglicht. Eine Auslastung von rund 90 Prozent spricht klare Bände.
Kostenloses Schwimm-Angebot im ganzen Bundesland Die große Nachfrage ist ungebrochen, weshalb die landesweite Kinder-Schwimmoffensive ihren erfolgreichen Kurs im Jahr 2025 fortsetzen und ausbauen wird: Im Jahr 2025 sind insgesamt 160 Kurse für 1.280 Kinder geplant. In 23 Schwimmbädern an 20 verschiedenen Standorten war die Schwimm-Initiative 2024 bereits zu Gast. Mit Amstetten, Böheimkirchen, Herzogenburg und Klosterneuburg sind schon vier zusätzliche Austragungsorte für das Jahr 2025 hinzugekommen, weitere sollen folgen.
Wissenswertes zur Initiative Die Aktion „NÖ Schwimm Kids“ ermöglicht kostenlosen Schwimmunterricht für Kinder ohne Vorkenntnisse im Alter von fünf bis zehn Jahren mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Schwimmkurse bestehen jeweils aus zehn Einheiten zu je 45 Minuten und umfassen Gruppen von acht Kindern pro Schwimmlehrer. Die Kurskosten sowie der Eintritt ins Schwimmband für die Kinder werden von SPORTLAND Niederösterreich getragen. Das Thema Sicherheit hat höchste Priorität. Der Fokus liegt auf der Wassergewöhnung und -Bewältigung: Die Kinder sollen sich ohne Auftriebshilfe so im Wasser bewegen können, dass sie bei einem Sturz ins Wasser sicher zurückschwimmen und sich aus dem Wasser retten können. Alle weiteren Informationen zum Projekt und zu den Kursstandorten sowie zur Registrierung und Anmeldung sind auf der Projekt-Website schwimmkids.sportlandnoe.at zu finden.
Schwimmscheiben zur Sicherheit der Kinder Um die Kinder auch abseits der landesweiten Schwimmoffensive „NÖ Schwimm Kids“ beim Badespaß bestmöglich zu schützen und bei der Entwicklung der Schwimmfähigkeit zu unterstützen, gibt es seit Kurzem Schwimmscheiben von SPORTLAND Niederösterreich. Die Schwimmscheiben sind für Kinder zwischen 12 Monaten und 12 Jahren geeignet. Das 6-teilige Set kann bis zu 40kg tragen. Der Preis für die Schwimmhilfe beträgt 18,95 Euro. Bestellungen können im Webshop von SPORTLAND Niederösterreich shop.sportlandnoe.at getätigt werden.
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| Three Coins Finanzbildung fürs Leben
Three Coins ist ein Sozialunternehmen, das seit mehr als 10 Jahren Finanzbildung auf lebensnahe und wirkungsvolle Art vermittelt. Wir freuen uns, dass wir im Auftrag des Sozialministeriums unser bewährtes und wirkungsvolles Finanzbildungsangebot für Schulen massiv ausbauen können. Dieses Angebot bringt jungen Menschen die grundlegenden Fertigkeiten für einen guten Umgang mit Geld näher und ist daher ein wichtiger Beitrag zu Armuts- und Schuldenprävention.
Unser gemeinsames Ziel ist es, bis Juli 2026 ca. 15.000 Schüler*innen und rund 200 Lehrkräfte erreichen. Damit legen wir den Grundstein für ein stabiles und schuldenfreies Leben der jungen Menschen in Österreich.
Sieht man sich aktuelle Zahlen zur Finanzbildung von Schüler*innen an, wird die Relevanz unseres Angebots schnell klar: Fast die Hälfte der Jugendlichen fühlen sich in finanziellen Dingen nicht ausreichend auf die Zukunft vorbereitet. 93% der Schüler*innen in Österreich wünschen sich mehr Finanzbildung im Unterricht. Durch unsere Workshops erhalten Schüler*innen notwendiges Know-how und Lehrkräfte profitieren von professioneller Unterstützung bei der Vermittlung einer wichtigen Lebenskompetenz. Die wichtigsten Eckdaten kurz zusammengefasst: · Zielgruppe: Schüler*innen zwischen 13 und 18 Jahren in dem Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Wien · Schwerpunkte: Budgetieren und reflektiertes Konsumieren, Ziele setzen und Sparen, Umgang mit externen Einflüssen wie Social Media, Schulden- und Betrugsprävention · Ablauf: Workshops direkt an Schulen durch spezifisch ausgebildete Trainer*innen · Dauer: 3 Schulstunden · Zeitraum: März 2025 – Juni 2026 · Anmeldung: ab sofort unter https://forms.office.com/e/XVU381YLMh
Weitere Informationen finden Sie hier (Infoblatt für Stakeholder und Flyer für Schulen). Außerdem senden wir hilfreiche Textbausteine und Bildmaterial für die Kommunikation. Sollten Sie gedruckte Flyer benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen (Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Gerne stehen wir auch für persönliche Informationsgespräche zur Verfügung.
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| Ferienbetreuung – AK-Kids DIGI WEEKS in Horn, Amstetten und St. Pölten Die fünf Digiweeks finden jedes Jahr in den Sommerferien in St. Pölten und in zwei niederösterreichischen Bezirken statt. Kids von 7 – 10 Jahren lernen in der Digiweek Basic auf spielerische Art und Weise den Umgang mit digitalen Instrumenten für die Zukunft. Dabei wird viel Wert auf Kreativität, Teambuilding und Spaß an der Sache gelegt. Die Schwerpunkwoche „Programmieren für Digi-Profis“ ist für Kinder im Alter von 11-14 Jahren. Infos und Anmeldung:
Digiweeks | Arbeiterkammer Niederösterreich
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| AK Kids Veranstaltungshinweise: von Berufsorientierung bis zur Eislaufdisco Der Öffentlichkeitstag der Berufsinfomesse „Berufe zum Angreifen“ findet am Freitag, den 14. Februar 2025 (13 bis 17 Uhr) in Vösendorf statt. Skischnuppertage gibt es (bei guter Schneelage) wieder in Annaberg und an verschiedenen Standorten in NÖ macht die AK Kids Eislaufdisco halt.
Alle Infos und Termine hier:: https://noe.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/index.html
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Redaktion: Tanja Ambichl-Melzer LEVNÖ Service & Mitgliederbetreuung
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