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Liebe Eltern!
Am 26. Jänner 2025, also in etwa einem Monat sind Gemeinderatswahlen. Die Zeit davor ist gerade richtig, um mit Gemeinderätinnen und Gemeinderäten mehrerer Parteien über die konkrete Situation der Schulen in Ihrer Gemeinde zu reden und die Anliegen der Eltern einzubringen.
Um die Überparteilichkeit zu wahren, sollten dabei Gespräche mit Personen aus mehreren Parteien geführt werden, aber nicht notwendigerweise zugleich. Jedenfalls sollte der Elternverein als Vertretung aller Eltern nicht eine Partei bevorzugen oder benachteiligen. Die Zeit vor der Regierungsbildung ist auch für die Bundes- und Landesverbände richtig, um Elternanliegen einzubringen. Einiges dazu finden Sie in der SCHULZEITung und in Presseaussendungen, z.B. • Faire Noten, die vor allem an den Nahtstellen wichtig sind, denn weder im Lehrplan noch in der Schulpraxis ist klar geregelt, was man genau können muss wenn die Entscheidung zwischen „Standard-AHS“ oder „Standard“ oder zwischen „Gut“ und „Befriedigend“ fallen soll; • Bei TIMSS hat sich wieder einmal herausgestellt, dass die Mathematik-Leistungen von den Eltern abhängen – hinsichtlich positiver und negativer Schulpraxis ist die Wissenschaft leider oft blind; • Die Elternverbände wollen daher mehr Mitsprache bei solchen Testungen; • Und schließlich sind die Schulqualitätsmanager:innen für die Eltern schwer erreichbar und agieren viel zu oft als Systemverteidiger:innen statt als Moderator:innen im Sinne der Kinder und Jugendlichen.
… Es ist natürlich die Aufgabe von uns als Interessensvertretung der Eltern und damit der Kinder und Jugendlichen, Schwachstellen aufzuzeigen.
Unsere gefragten Online Seminare zu Schul- und Vereinsrecht bieten wir auch im Jänner wieder an. Elternverein und Vereinsrecht am 14. Jänner um 18.00 Uhr sowie Klassenforum - Schulforum am 16. Jänner um 18.00 Uhr. Nähere Informationen untenstehend.
Trotz oder gerade wegen alldem wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten!
DI Stefan Szirucsek LEVNÖ Vorsitzender
Mag. Paul Haschka LEVNÖ Stv. Vorsitzender Bereichssprecher mittlere und höhere Schulen
Dr. Christine Friedrich-Stiglmayr LEVNÖ Stv. Vorsitzende Bereichssprecherin Pflichtschulen
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Hier ausgewählte Informationen und Angebote, die unser Büro erreichen:
- Elternschulung: Teil I – Elternverein und Vereinsrecht
- Elternschulung: Teil II - Klassenforum – Schulforum
- Schul- und Heimbeihilfe
- Bundesweites Lesegütesiegel für Volksschulen
- Advent- und Weihnachtsmärkte und Punschstände – was müssen Vereine beachten?
- AK-KIDS: BERUFE ZUM ANGREIFEN IN VÖSENDORF
- NEU IN DER AK DIGITALEN BIBLIOTHEK: POLYLINO - DER DIGITALE BILDERBUCHSERVICE
- TAG DER WEITERBILDUNG
- Jugendrotkreuz bietet Freiwillige Radfahrprüfung jetzt auch online an
- EU-Schulprogramm bietet viel Hintergrundwissen
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Termine für Online-Seminare
Fritz Bittmann (langjähriges Vorstandsmitglied im NÖ Landesverband der Elternvereine) informiert zu den Grundlagen Vereinsrecht, Schuldemokratie und Schulgemeinschaft.
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Teil I – Elternverein und Vereinsrecht
Dienstag 14.1.2025 um 18:00 Uhr
Praxiswissen für Eltern, die in Elternvereinen ehrenamtlich tätig sind
Grundidee: Sie haben eine Funktion im Elternverein übernommen (bzw. bereiten sich darauf vor), sind engagiert, brauchen jedoch Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben, denen Sie im Elternvereins- und Schulalltag gegenüber stehen.
Inhalt:
- Was ist ein Verein, Statuten, Vereinszweck …?
- Was sind die Aufgaben der vertretungsbefugten Personen?
- Was passiert in einem Vereinsjahr? Arbeit im Elternteam, Jahreshauptversammlung
- Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen …
Ziel:
- Kennenlernen von Möglichkeiten für ein aktives Mitgestalten
- Lernen aus der Praxis für die Praxis
- Erfahrungsaustausch
- Kennenlernen und Vernetzen mit ElternvertreterInnen aus der Region
Grundsätzlich richtet sich das Programm vorrangig an neu gewählte ElternvertreterInnen, bzw. an Personen die sich auf die Übernahme einer Funktion im Elternverein vorbereiten. Die Möglichkeit zu Diskussion und Austausch konkreter praktischer Erfahrungen schafft aber auch eine interessante Plattform für erfahrene ElternvertreterInnen.
Wir ersuchen Sie; bei Interesse um Anmeldung im LEVNÖ Büro unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
(mit Adresse, Telefonnummer und Schule)
Anmeldeschluss ist 13.1.2025!
Den Zugangslink sowie die Schulungsunterlagen erhalten sie nach Anmeldeschluss.
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Teil II – Klassenforum - Schulforum
Donnerstag 16.1.2025 um 18:00 Uhr
Praxiswissen für Eltern, die in Elternvereinen ehrenamtlich tätig sind
Grundidee: Sie haben eine Funktion im Elternverein übernommen (bzw. bereiten sich darauf vor), sind engagiert, brauchen jedoch Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben, denen Sie im Elternvereins- und Schulalltag gegenüber stehen.
Inhalt:
- Was bedeutet Elternvertretung im Klassenforum und Schulforum?
- Mitentscheiden bei
- Hausordnung
- Schulveranstaltungen
- schulautonomen Tagen
- Schulbücher
- Mitberaten bei Baumaßnahmen
Ziel:
- Überblick über die Rechte und Pflichten in der Schulgemeinschaft
- Kennenlernen von Möglichkeiten für ein aktives Mitgestalten
- Lernen aus der Praxis für die Praxis
- Erfahrungsaustausch
Kennenlernen und Vernetzen mit ElternvertreterInnen aus der Region Grundsätzlich richtet sich das Programm vorrangig an neu gewählte ElternvertreterInnen, bzw. an Personen die sich auf die Übernahme einer Funktion im Elternverein vorbereiten. Die Möglichkeit zu Diskussion und Austausch konkreter praktischer Erfahrungen schafft aber auch eine interessante Plattform für erfahrene ElternvertreterInnen.
Wir ersuchen Sie; bei Interesse um Anmeldung im LEVNÖ Büro unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
(mit Adresse, Telefonnummer und Schule)
Anmeldeschluss ist 15.1.2025!
Den Zugangslink sowie die Schulungsunterlagen erhalten sie nach Anmeldeschluss.
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Bundesweites Lesegütesiegel für Volksschulen
Lesen eröffnet Welten – ob Lesen zu einem Abenteuer für unsere Kinder wird, liegt auch an uns Eltern, an uns als Familie. Wir sind Vorbilder, das muss uns bewusst sein. Wenn wir mit unseren Kindern Bücher lesen, ihnen vorlesen, Geschichten erzählen – einfach reden oder singen, dann ist das nicht nur gemeinsam verbrachte Zeit, sondern auch Kompetenz, die wir unseren Kindern mitgeben.
Darum – nutzen wir den Vorlesetag als Anstoß für gemeinsame Abenteuer in der Welt der Geschichten, der Phantasie und des Wissens.
Alle Volksschulen werden dazu eingeladen, die Gelegenheit zu nutzen und sich im
Einreichzeitraum von 1. Oktober bis 23. Dezember 2024 zu bewerben. Die Einreichung für das Lesegütesiegel erfolgt ausschließlich online auf der Einreichplattform, abrufbar unter
: Das bundesweite Lesegütesiegel für Volksschulen Kriterienkatalog für Volksschulen (PDF, 365 KB)
Weitere Links:
- Die Buch.Zeit in Wels hat auf www.buchzeit.at Lese- und Medientipps – sortiert nach Altersstufe und Themen: Lese- & Medientipps – Buch.Zeit – Kompetenzzentrum für Lesen, Schreiben, Rechnen
- Portal Schulbibliotheken Österreich www.psoe.at bietet unter Medien Buch-, Hörspiel- und Medienempfehlungen, u.a. Lesen für alle(Leichte Lektüre nach Lesenniveau, Lesealter, Themen).
- Das vom BMBWF geförderte Projekt Literarischer Schulfit-Tag Buchklub – Literarischer Schulfit-Tag bietet ein wirkungsvolles Konzept für Leseförderung am Übergang Kindergarten-Voksschule. Darin enthalten sind u.a. Elternbriefe, um Eltern zu Anschlusskommunikation über die im Kindergarten/in der Schule (vor)gelesenen Bücher zu ermutigen. Buchklub – Literarischer Schulfit-Tag
- Das Österreichische Sprachen-Kompetenz-Zentrum arbeitet im Auftrag des BMBWF und stellt auf der Website www.literacy.at umfassende Informationen zur Leseförderung sowie zu Lesen im Fach Deutsch und Lesen in allen Fächern bereit.
In der Kategorie „Initiativen und Maßnahmen“ werden unter „Tipps zur Leseförderung“ praxisorientierte Methoden für den Einsatz im Unterricht vorgestellt (z.B. Lautlesetandems, Lesetheater, Reziprokes Lesen).
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Advent- und Weihnachtsmärkte und Punschstände – was müssen Vereine beachten?
von Freiwilligenanwalt Matthias Cernusca und Freiwilligensteuerberater Werner Steinwendner.
Die Zeit der Adventmärkte und Punschstände ist in vollem Gange. Und damit auch Hochsaison für viele Freiwillige und ihre Vereine, die mit den Verkaufsaktivitäten die Vereinskassen auffüllen möchten.
Dabei befinden sich weder die Freiwilligen noch die Vereine, für die sie tätig sind, in einem rechtsfreien Raum. Wichtig ist, alle erforderlichen Genehmigungen für das Aufstellen der Verkaufshütten einzuholen und sich nicht auf ein „Wir dürfen das eh, weil wir ehrenamtlich/karitativ tätig sind“ zu verlassen. Und dann gilt es besonders sorgfältig und achtsam bei der Feilbietung der Getränke, Speisen und Produkte zu sein. Nur weil man einen karitativen/ehrenamtlichen Punschstand betreibt, heißt das nicht, dass die Konsumenten die Waren „auf eigene Gefahr“ konsumieren.
Hier gibt es keinerlei Unterschied zu einem kommerziellen Anbieter. Wenn der Punsch nicht sorgfältig zubereitet ist (z.B. mit abgelaufenen, bereits schimmligen Säften), oder die Essensware verdorben ist, haftet der Verein und haften auch diejenigen, die für den Verein tätig sind. Hier gibt es kein „Haftungsprivileg“. Wer sich durch den Genuss verdorbener Speisen und Getränke einen Schaden zuzieht, kann die verantwortlichen Personen, sowie auch den Verein, rechtlich belangen. Deshalb gilt es, die notwendigen Hygiene- und Sorgfaltsstandards beim Zubereiten der Getränke und Speisen einzuhalten, wie auch beim Verkauf selbst. Und um das Haftungsrisiko zu minimieren, sollte eine Haftpflichtversicherung sowohl für den Verein als auch für die für ihn tätigen Personen abgeschlossen werden. Dies sind Präventionsmaßnahmen, um im Ernstfall gegen rechtliche Ansprüche möglichst gut gerüstet zu sein.
Ziel und Zweck dieser Präsenz ist, dass Einnahmen erzielt werden, um den Vereinszweck zu erfüllen. Im Regelfall steht also der Spendencharakter im Vordergrund.
Diese Einnahmen können durch Spenden oder durch Verkaufsaktionen lukriert werden. Die bekannteste Form einer solchen Verkaufsaktion ist der Betrieb eines Punschstandes. Die Frage ist nun, wie die Gewinne aus diesen Punschständen zu versteuern sind.
Ein begünstigter Verein liegt vor, wenn dieser auf Grund seiner Statuten gemeinnützige Zwecke gemäß den §§ 34 ff. Bundesabgabenordnung (BAO) verfolgt. Das können zB Sport- und Kulturvereine genau so sein wie Familien- und Fürsorgevereine. Ein Katalog, wer als gemeinnützige Organisation fällt, findet sich in den steuerlichen Vereinsrichtlinien.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Teilnahme an einem Advent- oder Weihnachtsmarktes oder die Organisation inkl. des Punschstandes und die Einnahmen daraus auch in den jeweilgen Vereins-Statuten unter den ideellen und materiellen Mitteln angeführt sind.
Wenn somit die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Durchführung dieser Verkaufsaktionen steuerbegünstigt nichts mehr im Wege. Die Finanz zeigt sich bei begünstigten Vereinen bei der Besteuerung in der Regel großzügig.
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb wird nur in der Körperschaftsteuer besteuert. Es fällt also keine Umsatzsteuer an.
Von den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Speisen oder Getränke (zB Weihnachtsbäckerei) stellen keine steuerpflichtigen Einnahmen, sondern Spenden dar, die in den Betrieb eingelegt werden und steuerlich unbeachtlich sind.
Sollten für die Gewinnermittlung keine ausreichenden Unterlagen vorhanden sein, kann der Gewinn aus dem Betrieb der Punsch- oder Glühweinstände mit 10% der erzielten Betriebseinnahmen (Verkaufserlöse) angesetzt werden.
Wenn dieser Gewinn gemeinsam mit Gewinnen aus anderen entbehrlichen Hilfsbetrieben (zB einem „kleinen“ Vereinsfest) oder begünstigungsschädlichen Betrieben (zB Kantine oder „großes“ Vereinsfest) mehr als EUR 10.000 pro Kalenderjahr beträgt, fällt für den übersteigenden Gewinn (alles was über die EUR 10.000 hinausgeht) die Körperschaftsteuer von 23 % an.
Wenn Verkaufserlöse erzielt werden, die über den gemeinen Wert der angebotenen Speisen oder Getränke erheblich hinausgehen (mehr als 100%), ist dieser Teil ertragsteuerlich als Spende anzusehen und nicht bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen.
Besteht neben dem Erwerb von Speisen oder Getränken zusätzlich die Möglichkeit, über separat aufgestellte Spendenboxen unentgeltliche Zuwendungen zu tätigen, stellen diese echte Spenden und somit keine Betriebseinnahmen dar.
Quelle: https://freiwilligencenter.at/service/neuigkeiten/detail/advent-und-weihnachtsmaerkte-und-punschstaende-was-muessen-vereine-beachten
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AK-KIDS: BERUFE ZUM ANGREIFEN IN VÖSENDORF
Bei der AK Kids-Berufsorientierungsmesse "Berufe zum Angreifen“ können junge Besucherinnen und Besucher Bekanntschaft mit zahleichen Firmen. Schulen und Institutionen der Region machen. Die Aussteller geben dabei einen kindgerechten und praxisnahen Überblick über die verschiedenen Berufsmöglichkeiten. Öffentlichkeitstag Freitag, 14. Februar 2025 (13 bis 17 Uhr), Eintritt frei! Keine Anmeldung erforderlich. https://noe.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/AK-Kids-Berufe-zum-Angreifen-in-Voesendorf.html
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NEU IN DER AK DIGITALEN BIBLIOTHEK: POLYLINO - DER DIGITALE BILDERBUCHSERVICE
Polylino ist der digitale Bilderbuchservice mit Literatur für das Kindergarten- und Volksschulalter. Kostenloser Zugang auf mehr als 1.500 Kinderbücher in 40 Schriftsprachen. Die integrierte mehrsprachige Vorlesefunktion in über 70 verschiedenen Audiosprachen (inkl. Deutscher Gebärdensprache) unterstützt Ihr Kind bei der Sprachentwicklung. https://noe.arbeiterkammer.at/service/bibliothek/Polylino--der-digitale-Bilderbuchservice.html
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Jugendrotkreuz bietet Freiwillige Radfahrprüfung jetzt auch online an
Alle Kinder können, ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und besuchter 4. Schulstufe oder ab vollendetem 10. Lebensjahr die Prüfung ablegen, die sie dazu berechtigt, schon vor Erreichen des 12. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen Rad zu fahren. Neue Plattform ab dem Schuljahr 2024/25
https://www.jugendrotkreuz.at/kindergarten-schule-lernen/freiwillige-radfahrpruefung
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Allgemeine Informationen über das EU-Schulprogramm
Damit Kinder mehr Wissen über ausgewogene Ernährung erlangen, werden spannende Unterrichtsmaterialien vom EU-Schulprogramm zur Verfügung gestellt. Geförderte Schulmilchprodukte werden außerdem nicht im Supermarkt angeboten, sondern nur auf Bestellung den Schulen und Kindergärten geliefert.
Schulmilch ist für einige Kinder die erste Mahlzeit am Tag und daher wichtig für einen guten Start in den Tag. Außerdem zählen Schulmilchprodukte zu einer der wichtigsten Pausenverpflegungen.
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Interessant zu wissen ist, dass Schulmilchprodukte grundsätzlich von regionalen Bauern geliefert werden. Die Milch wird pasteurisiert und ist frei von Salz, Süßungsmitteln und Geschmacksverstärkern. Der zugesetzte Zucker darf maximal 3,5% betragen. Ebenso wird das Schulmilchprogramm von der EU finanziell unterstützt und Maßnahmen wie Verkostungen in der Schule und Exkursionen zum Schulmilchbauernhof werden gefördert.
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Wie kann ich am EU-Schulprogramm teilnehmen? Weitere Informationen:
www.ama.at/Fachliche-Informationen/Schulprogramm Die regionalen Schulmilchbauern bieten mit Einverständnis der Schule gerne auch Verkostungen und Exkursionen an. Bleiben Sie immer am Laufenden und folgen uns auf Facebook und Instagram!
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Redaktion: Tanja Ambichl-Melzer LEVNÖ Service & Mitgliederbetreuung
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